Seecamping-Freudenberg
Im Herzen des Seeparks



CORONA Update 01.04.2022

Liebe Gäste,

ab Sonntag, den 03 April 2022 tritt in Baden-Württemberg die Corona Verordnung außer Kraft und das Land Baden-Württemberg hat beschlossen von der möglichen Hotspot-Regel keinen Gebrauch zu machen. Damit fallen fast sämtliche Coronabeschränkungen für unseren Campingplatz.

Der Zutritt ist damit nicht mehr durch die 3-G-Regel beschränkt. Zum Schutz unserer Gäste bitten wir Sie aber weiterhin den Campingplatz mit Coronasymptomen nicht zu betreten.

In geschlossenen Räumen machen wir von unserem Hausrecht gebrauch und schreiben weiterhin die Maskenpflicht (FFP 2 oder OP-Maske) vor. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind hiervon ausgenommen.

Bitte halten Sie sich weiter an die alt bekannten AHA-Regeln. Damit schützen Sie sich und alle Anderen.

Lassen Sie uns weiterhin aufeinander Rücksicht nehmen und einen unbeschwerten Sommer verbringen.



CORONA Update 19.03.2022

Liebe Gäste,

ab dem 19.03.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung,

Für unseren Campingplatz liegen keine Änderungen vor.



CORONA Update 23.02.2022

Liebe Gäste,

ab dem 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Hauptmerkmal sind die 3G-Regeln:

-Geimpft
-Genesen
-Getestet

Das bedeutet: Erweiterte Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.
(Covid-19 Schnelltest durchberechtigte Teststation nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
Von der Testpflicht befreit sind asymptomatische Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schüler (bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien) die sich durch ein Ausweisdokument glaubhaft ausweisen können (Schülerausweis).
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen aktuellen Testnachweis erbringen.
Es gelten weiterhin die altbekannten AHA-L Regeln.
In geschlossenen Räumen (Sanitäranlage, Reception etc.) müssen ab dem sechsten Lebensjahr FFP 2-Masken getragen werden.

Corona-Verordnung auf einen Blick


CORONA Update 09.02.2022

Liebe Gäste,
seit dem 09. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Wesentliche Neuerung für unsere Gäste:
In Beherbergungsbetrieben, dazu zählt auch unser Campingplatz ist die Kontaktverfolgung aufgehoben.
Weiterhin gilt  die 2 G-Regel und die FFP-2 Maskenpflicht
D.h. für nicht geimpfte oder genesene Personen gilt ein Zutrittsverbot.

Corona-Verordnung auf einen Blick



CORONA Update 24.11.2021

Liebe Gäste,

seit dem 24.November 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.
Wesentliche Neuerung für unsere Gäste:
In Beherbergungsbetrieben, dazu zählt auch unser Campingplatz, gilt in der Alarmstufe und in der neu eingeführten Alarmstufe II die 2 G-Regel.

D.h. für nicht geimpfte oder genesene Personen gilt ein Zutrittsverbot.

In Baden-Württemberg befinden wir uns zurzeit in der Alarmstufe II (Tendenz steigend)

Corona-Verordnung auf einen Blick



CORONA Update 17.11.2021

Liebe Gäste,

ab dem 17.11.2021 befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe.

Hauptmerkmal sind die 3G-Regeln:

-Geimpft

-Genesen

-Getestet nur mit PCR-Test

( PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

Erneuter Test alle 3 Tage

Das bedeutet: Erweiterte Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.

Von der Testpflicht befreit sind asymptomatische Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schüler die sich durch ein Ausweisdokument glaubhaft ausweisen können (Schülerausweis).

Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen aktuellen Testnachweis (PCR-Test) erbringen.

Es gelten weiterhin die altbekannten AHA-L Regeln.

In geschlossenen Räumen (Sanitäranlage, Reception etc.) müssen ab dem sechsten Lebensjahr medizinische Masken getragen werden.



CORONA Update 14.10.2021

Liebe Camper,

unsere Teststation ist ab dem 17.10.2021
geschlossen !


 

CORONA Update 16.08.2021

Liebe Gäste,

ab dem 16.08.2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.

Hauptmerkmal sind die 3G-Regeln:

-Geimpft
-Genesen
-Getestet

Das bedeutet: Erweiterte Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.
(Covid-19 Schnelltest durchberechtigte Teststation nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

Von der Testpflicht befreit sind asymptomatische Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schüler die sich durch ein Ausweisdokument glaubhaft ausweisen können (Schülerausweis).
Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen aktuellen Testnachweis erbringen.

Für unsere Gäste bieten wir Covifd-19 Schnelltest mit Zertifikat für 10 Euro an.

Es gelten weiterhin die altbekannten AHA-L Regeln.

In geschlossenen Räumen (Sanitäranlage, Reception etc.) müssen ab dem sechsten Lebensjahr medizinische Masken getragen werden.

Corona-Verordnung Baden-Württemberg



CORONA Update 26.06.2021

Liebe Gäste,

ab Montag, den 28.06.2021 gilt im Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.

Sie benötigen für einen Aufenthalt auf unserem Campingplatz keinen negativen Corona Test mehr, die 3-G Regeln entfallen bis zu einer Inzidenz von 35 im Landkreis Main-Tauber. Die Verpflichtung das Kontaktverfolgungsformular auszufüllen besteht weiterhin. Es gelten die bereits bekannten AHA-L Regeln. In geschlossenen Räumen (Sanitäranlage, Rezeption, etc.) muss eine medizinische Maske ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr getragen werden. Im Freien muss nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewahrt werden kann. Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen des Landes Baden-Württemberg.

Übersicht Corona-Verordnung Baden-Württemberg
RKI Aktuelle Inzidenz

Lasst uns weiterhin so gut die Regeln einhalten-wir schaffen das!



CORONA Update 14.05.2021

Liebe Gäste;
ab dem 15.Mai darf unser Campingplatz wieder geöffnet werden. 

In einem ersten Schritt werden wir den Platz für unsere Dauergäste wieder öffnen. Urlauber müssen sich leider bei uns noch etwas gedulden, wir werden regelmäßig diese Entscheidung überdenken.

Regeln für die Öffnung:

  • Öffnung ab einer Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen von unter 100. Ab einer Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 wird wieder die Schließung angeordnet. Maßgeblich hierfür ist die öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Main-Tauber. Bitte informieren sie sich vor Ihrer Anreise (www.main-tauber-kreis.de). Zur Zeit liegt die Inzidenz im Main-Tauber-Kreis bei unter 50.
  • Es gelten weiterhin die schon bekannten AHA-L Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Masken und Lüften)
  • In Baden-Württemberg müssen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr medizinische oder FFP 2 Masken (oder vergleichbare Standards) getragen werden. Alltagsmasken und Stoffmasken sind nicht mehr zulässig, sobald eine Maskenpflicht besteht. 
  • Es besteht weiterhin die Pflicht der Kontaktdokumentation über das Ausfüllen der Kontaktverfolgungsformulare. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie das Formular korrekt und vor allem vollständig ausfüllen.
  • Zusätzlich gilt die sogenannte 3-G Regel (Genesen, Geimpft, Getestet) für den Aufenthalt auf dem Campingplatz. Eine der drei folgenden Voraussetzungen muss für den Aufenthalt gegeben sein:

             > Tagesaktueller Covid-19-Schnelltest, durch eine berechtigte Teststation, bei Anreise. Gäste ohne                                      Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage den Test erneuern. Gilt ab dem sechsten Lebensjahr.
             > Impfnachweis, durch Impfpass. Voraussetzung ist eine Immunisierung, d.h. 14 Tage nach vollständiger                          Impfung,
             > Genesenennachweis, durch ärztliches Attest.

  • Auf dem gesamten Gelände gilt ab dem 15.Mai eine Maskenpflicht. 
  • Die gültigen Kontaktbeschränkungen des Landes Baden-Württemberg gelten selbstverständlich auch auf dem Campingplatz:

            > Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur                                          Gesamtpersonenzahl. Ebenso Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
            > Bei einer Inzidenz zwischen 50 – 100
               2 Haushalte, maximal 5 Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
            > Bei einer Inzidenz unter 50
               3 Haushalte mit maximal 10 Personen.
               Bitte informieren Sie sich über die im Landkreis Main-Tauber gültigen Kontaktbeschränkungen auf der
               Internetseite des Landkreises (www.main-tauber-kreis.de). 

Wir Camper „können“ Corona. Lasst uns das beweisen, indem wir uns an die Maßnahmen halten.

Bitte betreten Sie den Campingplatz nicht, wenn Sie keine der 3-G-Regeln erfüllen. Versuchen Sie bitte während der Büroöffnungszeiten (8.30 – 12.30 und 14.30 -18.00 Uhr) anzureisen, da wir einer Kontrollpflicht unterliegen. Bei Bedarf sind wir gerne bereit, auch außerhalb dieser Zeiten eine Anreise zu ermöglichen. Bitte teilen Sie uns dieses telefonisch mit.

Wir wissen, dass die 3-G Regel einen erheblichen Aufwand für Sie darstellt. Wir werden versuchen für unsere Dauergäste in naher Zukunft eine Testmöglichkeit auf unserem Campingplatz zu schaffen. Testseminar ist schon besucht, Zertifikat fehlt noch, Testpavillon bestellt, zugelassene Test im geringen Umfang schon vorhanden. Leider wird es uns nicht möglich sein, diese kostenlos anzubieten. Nutzen Sie die kostenlose Testmöglichkeiten, die es inzwischen überall gibt. Wir werden auf unserer Internetseite verschiedene Testzentren in der Umgebung verlinken.

Bei der Sanierung der Damenduschen sind wir leider auf unvorhergesehene Probleme gestoßen. Die Bausubstanz wies leider erheblichere Schäden auf als Gedacht, so mussten sämtliche Wände auf Grund von Rissbildung panzerarmiert werden und auch leider musste der Estrich entfernt werden. Auch kommt es und kam es durch Corona zu Lieferschwierigkeiten verschiedenster Materialien. Dann kam es auch noch durch Krankheitsfälle zu Verzögerungen. Wir können Sie nur für die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten um Verständnis bitten. Als kleine Entschädigung hierfür ist das Duschen ab sofort kostenlos.

Bis zur Fertigstellung der Damenduschen werden wir für die Damen die Herrenduschen in der Zeit von 9.00-11.00 Uhr und von 15.00-17.00 Uhr zu Verfügung stellen. Diese Zeiten sind selbstverständlich nur für die Damen reserviert. Außerhalb der vorgesehenen Duschzeiten besteht die Möglichkeit, den Schlüssel für das Behindertenbad an der Rezeption zu erhalten.

Lasst uns trotz allem die Saison genießen!

Heike und Marc Baumer


CORONA Update 12.05.2021


Liebe Camper!
Wir wissen Sie sind alle sehr gespannt und ungeduldig zu erfahren wie es weitergeht.

Wir wissen es leider auch nicht!

Auch wenn der SWR gestern gemeldet hat, dass die Campingplätze, Hotels und Gastronomie in Baden-Württemberg öffnen dürfen.
Diese Verordnung des Landes ist noch nicht veröffentlicht. Wir wissen also nicht wann und unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung möglich ist. Ob die 3G-Regeln (Geimpft, getestet, genesen) einzuhalten sind, ab welcher Inzidenz geöffnet werden darf und ab welchem Datum.
Wir werden selbstverständlich die Situation für Sie beobachten und sobald wir konkret etwas wissen werden wir Sie selbstverständlich informieren (Internet, Facebook etc.)

Bis dahin gelten die bekannten Regelungen!

Heike und Marc Baumer